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Endlich fahre ich mit den neuen Valence Lithium-Batterien, eine wirkliche
Aufwertung meines HT. Neben Lebensdauer, Temperaturbereich (Betrieb bis
-10°C) und niedrigem Innenwiderstand ist der wichtigste Vorteil die
verdoppelte Reichweite.
Letzte Woche schaffte ich trotz zügiger Fahrt und viel holperigem
Sandweg 37,8 km. Das reicht für die allermeisten Fahrvorhaben. Ich
empfinde nun eher das langsame Laden als Engpass. Jeder Kilometer Fahrt
benötigt etwa 15 Minuten Ladedauer, ein kurzer Zwischenstop im
Biergarten
hilft für einen langen Rückweg also nur wenig. In
zukünftigen Modellen wünsche ich mir lieber ein
stärkeres Netzteil als noch schwerere und teurere Akkus.
Die Staatsanwaltschaft
fordert eine Haftpflichtversicherung als unbedingte Voraussetzung
für Segway-Fahrten im öffentlichen Verkehr, anderenfalls
droht eine Strafverfolgung gemäß §6
PflVG und damit bis zu einem Jahr Haft. Versicherungen lehnen es aber in aller Regel ab,
Segways unter Vertrag zu nehmen. Und das trotz des Kontrahierungszwanges
aus §5(2) PflVG, der sie verpflichtet, praktisch
jedem KFZ-Halter Versicherungsschutz zu gewähren. Juristisch
greift hier sogar die Annahmefiktion, d.h. unberechtigt abgelehnte
Verkehrsteilnehmer geniessen trotzdem vollen Versicherungsschutz.
Aber soll ich einem Polizisten bei der Verkehrskontrolle wirklich
erklären, dass ich keinen Versicherungsschein benötige, weil
mein Versicherungsverhältnis in der Annahmefiktion begründet
ist, die aus einer dem Kontrahierungszwang widersprechenden Ablehnung
des Versicherers resultiert? Ich fürchte, meine Einweisung in die
Psychiatrie oder Ausnüchterungszelle stünde bevor.
Also insistiere ich weiter auf einem ordnungsgemässen Vertrag
und bitte die Provinzial AG ersatzweise wenigstens die gesetzliche
Grundlage zu benennen, die sie ihrer Meinung nach vom
Kontrahierungszwang befreit. Als deren Rechtsabteilung nach mehrfachem
Schriftwechsel mit ausweichenden Antworten erklärt "das steht
nirgends, das ist
unsere Auslegung", reicht es mir. Ich beschwere mich bei der Aufsichtsbehörde
für Versicherungen, der BaFin.
Der Antwort der BaFin-Juristen
entnehme ich staunend, dass Segways überhaupt keiner
Versicherungspflicht unterliegen. Segway-Fahrten auf Lübecker
Straßen und im europäischen Ausland stellen keine Verwendung
des Fahrzeuges auf öffentlichen Wegen und Plätzen dar (im
Sinne von §1 PflVG)!? Da wäre ich alleine
wirklich nicht drauf gekommen. Die Strafanzeige gegen mich war also nur
törichtes Agieren von Polizei und Staatsanwaltschaft auf rechtlich
unhaltbarer Grundlage?
Wie auch immer, falls die Auffassung der BaFin zutrifft und Segways
keiner Versicherungspflicht unterliegen, scheidet eine
Strafverfolgung aus (§6 PflVG ist auf §1
rückbezogen). Falls nicht, besitzen alle abgelehnten Segway-Halter
das notwendige Versicherungsverhältnis aufgrund der
Annahmefiktion. Die Versicherungsfrage ist in jedem Fall gelöst.
Trotz alledem freue ich mich über meine Segway-Versicherung von
der Provinzial AG. Und glaube, in Absurdistan zu leben.
Am Wochenende startet das erste Europäische Anwender-Treffen me & my
segway in Steyr. Ich habe leider keine Zeit teilzunehmen,
daher auf diesem Wege meine herzlichen Happy-Gliding-Wünsche an
alle
dortigen Segway-Enthusiasten.
Nach 15 Monaten Ruhe wird es Zeit für neue Segway-Modelle. Ich bin
gespannt, was wir sehen werden. Tweels
am Segway? Oder statt des
Drehgriffes eine Lenkung durch seitliche Gewichtsverlagerung? (Siehe
Dean Kamens Patentanmeldung US2004/0069543, Anspruch 7: "turning of the
transporter is controlled by laterally shifting the position of the
center of gravity of the loaded support platform")
Längst überfällig ist eine verkehrsrechtliche
Regelung der Segway-Nutzung durch den deutschen Gesetzgeber. In den
meisten Nachbarländern ist dies bereits geschehen.
Ein 100seitiges Gutachten der TU Kaiserslautern von André Darmochwal unter Leitung von Prof.
Topp entkräftet Punkt für Punkt die Sicherheitsbedenken und
kommt zu dem Ergebnis, dass Segways ungefährlicher sind als
Fahrräder. Selbst Politiker sind inzwischen überzeugt. Und
Hamburg hat als erstes Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für die
Segway
Citytour erteilt. Gratulation an alle, die dazu beigetragen haben!