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Stand: 08.02.2009

Das Urteil

Eine Seite DIN A4 wiegt 5g, meine Akte zum Segway-Versicherungsstreit 2428g. Es bedurfte etlicher Schriftsätze, jeder Menge Geduld und der nimmermüden, engagierten Unterstützung durch den Rechtsanwalt Andreas Hardt, der sich die Rechtsfrage "Versicherungspflicht bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis" ebenfalls zur Lebensaufgabe gemacht hat. Viel aufbauender Beistand kam auch von Frau Kleinert aus dem Sekretariat der Kanzlei Hardt&Fritz. Als Lohn der Mühe haben wir die rechtskräftige Antwort nun schwarz auf weiss (für Rechtsfetischisten hier in Langfassung):

Urteil mit AZ 28 C 1036/07

Weiter heißt es: "Die Voraussetzungen des Zustandekommens des Vertrages durch Annahmefiktion liegen vor. Der Kläger hat unter dem 16.03.2007 bei der Beklagten den Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung beantragt, den die Beklagte erhalten und unter dem 21.03.2007 abgelehnt hat. Es liegen keine Ablehnungsgründe gem. §5 Abs. 4 PflVG vor."

Segways gelten als Kraftfahrzeuge (§1 Abs. 2 StVG). Bevor sie im öffentlichen Verkehr benutzt werden dürfen, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein (§1 PflVG). Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass potentielle Verkehrsopfer Ihre Schadensersatzansprüche in jedem Fall realisieren können. Die Versicherungspflicht gilt deshalb nicht nur für die Fahrzeughalter, sondern gleichermaßen für die Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsgesellschaften können sich Ihre Kundschaft in diesem Bereich nicht aussuchen, sondern unterliegen einem Kontrahierungszwang (§5 Abs. 2 PflVG). Ihre bisherige Praxis, Versicherungsanträge bei fehlender Betriebserlaubnis zurückzuweisen, ist rechtswidrig, da kein zulässiger Ablehnungsgrund vorliegt (siehe §5 Abs. 4 PflVG). Solche Ablehnungen (mit denen so mancher Segway-Besitzer seine Wohnung tapezieren könnte) sind unwirksam, der Versicherungsvertrag gilt trotz Ablehnung als rechtswirksam abgeschlossen. Das nennt sich Annahmefiktion und ist in §5 Abs. 3 und 4 PflVG geregelt. Die strafrechtliche Konsequenz: Eine Verurteilung des Fahrzeughalters zu einer bis zu einjährigen Haftstrafe wegen fehlender Versicherung (§6 PflVG) scheidet dann aus. Hätten Polizei, Staatsanwaltschaft oder ich das rechtzeitig gewusst, wäre uns so mancher Ärger erspart geblieben (vgl. Teil 4).

Nach dem Motto 'doppelt genäht hält besser' haben wir dieses Ergebnis noch in einem Parallelverfahren mit der Zurich AG bestätigen lassen. Das Amtsgericht Köln urteilte unter dem Aktenzeichen 128 C 110/07 am 15.01.2009: "... erweist sich zur Überzeugung des Gerichtes die Ablehnung des Versicherungsschutzes durch die Beklagte als rechtswidrig mit der Folge, dass sie verpflichtet war, für das Versicherungsjahr 01.03.2007 bis 28.02.2008 Deckung zu erteilen und den Kläger von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Versicherungsvertrag gilt damit nach §5 PflVersG als geschlossen."

Der Provinzial AG half auch ihre Berufungsklage nichts, in der nächsten Instanz wurde die Kammer des Landgerichtes unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Krönert sogar noch deutlicher:

Urteil mit AZ 14 S 250/07


Die Auskünfte der Versicherungsunternehmen, "wir sind gezwungen die Betriebserlaubnis zu kontrollieren" oder "wir dürfen ohne Betriebserlaubnis keinen Versicherungsschutz erteilen" sind damit Lügen gestraft. Das genaue Gegenteil ist der Fall, die Versicherer müssen unabhängig von der Betriebserlaubnis Versicherungsschutz gewähren und dürfen wegen einer fehlenden Betriebserlaubnis keine Ablehnungen aussprechen. Dies gilt nicht nur für Segways, sondern für alle Kraftfahrzeuge. Private Versicherungsgesellschaften besitzen eben keine (wie im Rechtsstreit von ihnen behauptet) "quasi hoheitlichen Aufgaben", die es ihnen erlauben, "letztlich zu entscheiden, ob ein Fahrzeug am Verkehr teilnimmt oder nicht". Und das ist gut so. Anderenfalls sähe es für die Einführung innovativer Fahrzeugkonzepte noch viel finsterer aus.

Erstes Lübecker Segway-Treffen

Gruppenfoto 1. Lübecker Segway Treffen
1. Lübecker Segway Treffen
1. Lübecker Segway Treffen

Die Gemeinde der Segway-Fahrer wächst auch in Lübeck und Umgebung langsam aber stetig. Am 1. Mai 2008 versammelten wir uns zum "Ersten Lübecker Segway-Treffen". Das Wetter spielte recht gut mit und so hatten wir viel Spaß auf unserer gemeinsamen Ausfahrt. Für kurze Aufregung sorgte ein kleiner Segway-Auffahrunfall unter den Teilnehmern sowie die vatertagsbedingte Rempelei eines angetrunkenen Jugendlichen. Beides ging glimpflich aus und konnte die gute Stimmung nicht beeinträchtigen. Abschließend gab es bei einem Getränk in lockerer Runde Gelegenheit zu Fachsimpelei und Erfahrungsaustausch. Dabei wurde auch die teilweise unverständliche Vertriebs- und Preispolitik der Firma Segway diskutiert. Das andauernde, hohe Preisgefälle zwischen Grauimporten und lokalen Segway-Händlern frustriert Kunden und Händler gleichermaßen. Und die Import-Kunden später mit bewusst schlechtem Service für ihre Segway-Kaufentscheidung bestrafen zu wollen, schadet mit Sicherheit nicht nur den betroffenen Kunden und Importeuren.

Einhellige Meinung: Das sollte nicht das letzte Lübecker Segway-Treffen gewesen sein. Wer Interesse hat, mit seinem Segway beim nächsten Mal mit dabei zu sein, sende mir einfach diese kurze Mail.

Google Earth

Route beim Ersten Lübecker SegwaytreffenWer Google Earth installiert hat, kann die Route des ersten Treffens hier noch einmal nachverfolgen. Und wo wir gerade dabei sind: Für Segway-Enthusiasten gibt es noch ein paar weitere interessante Orte:  Dazu gehören die Produktionsstätte von Segway Inc. in Bedford, das Wohnhaus "WestWind" des Segway-Erfinders Dean Kamen sowie seine eigene, kleine Insel "North Dumpling Island". Und noch eine Kuriosität: Als Lübeck fotografiert  wurde, parkte mein i167-Segway vor dem Garten eines Freundes, mit dem ich gerade Schach spielte. Dort ist er nun gut sichtbar: Helle Lenkertasche, graue Schutzbleche über den Rädern, schwarze Trittmatte. Selbst der Schattenwurf  in nordöstlicher Richtung zeigt deutlich die Segway-Kontur.
Mein Segway

Mein Segway

hat im Spätherbst 2008 seinen Geist aufgegeben. Mit einem kleinen Knall verabschiedete sich das integrierte Batterie-Ladegerät. Der Segway fährt zwar weiter uneingeschränkt, aber die Batterien werden nun trotz grüner Kontrollleuchten nicht mehr geladen.

Bei meinem Segway (Baujahr März 2003) ist das Netzteil noch vergossen und lässt sich nicht auseinandernehmen. Es kommt nur der komplette Austausch der Control Shaft Base (CSB) in Frage. Wie gut, dass Segway USA inzwischen mit der Segway GmbH eine deutsche Niederlassung gegründet und in Garching bei München ein 280m² großes Service Center eingerichtet hat, um Servicefälle schnell und effizient abzuwickeln.

Mein Anruf bei Lutz Mätschke verläuft jedoch enttäuschend: Um den offiziellen Vertriebskanal zu schützen und Grauimporteure auflaufen zu lassen, wird das Service Center nicht direkt für Endkunden tätig. Man soll alles über den Händler abwickeln, bei dem man sein Fahrzeug gekauft hat. Er sieht zwar ein, dass ich 2003 noch keine Chance hatte, bei einem deutschen Händler zu kaufen. Trotzdem könne er mich nicht mit Ersatzteilen beliefern. Außerdem gäbe es die CSB sowieso nur noch mit den neueren Elcon-Steckverbindern und die passen nicht zu meinem Hypertronics-Lenker. Mit einem Austausch der CSB sei es also nicht getan, auch die Verkabelung des Lenkers müsse ersetzt werden.

Unter diesen Bedingungen erscheint mir die Reparatur meines durch reichliche Nutzung insgesamt schon recht lädierten Fahrzeugs zu aufwendig. Vielleicht sollte ich mich lieber nach einer Alternative umsehen. Ob Segway demnächst eine dritte Fahrzeuggeneration auf die Beine stellt? Gemunkelt wird von kleiner, leichter, preiswerter und mit faltbarem Lenker. Andererseits scheint Segway personell (z.B. wechselte Entwicklungschef Douglas Field zu Apple) und finanziell inzwischen deutlich geschwächt, das drückt sicherlich auch auf das Innovationstempo.

Zulassung

"Das Schneckentempo ist das normale Tempo jeder Demokratie" (Helmut Schmidt im ZEIT-Interview am 19.10.2003). Und er legt noch nach: "Die deutsche ist allerdings besonders langsam". Wo steht also unsere lange versprochene bundesweite Segway-Zulassung? Richtig: In den Sternen.
 
Dabei wird seit Jahren emsig daran gearbeitet. Schon Verkehrsminister Dr. Manfred Stolpe war damit befasst. Der Bund-Länder-Fachausschuss für Verkehrsfragen hat das Thema Segway mehrfach beraten und den Pilotversuch im Saarland initiiert. Der Bundesrat fordert ebenfalls die kurzfristige Zulassung des Segways:

Bundesrats-Beschluss 844/07

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entwarf dazu einen Verordnungsentwurf. Den legte es etlichen Verbänden (ADFC, ADAC, FUSS e.V., GDV...), den sogenannten "beteiligten Kreisen", zur Stellungnahme vor. Aus den unterschiedlichen Stellungnahmen resultierte weiterer Diskussionsbedarf. Deshalb wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, ein Expertengespräch durchzuführen. Die Ergebnisse dieses Workshops befinden sich in der Auswertephase. Zudem wurde ein Abstimmungsprozess zwischen den Bundesländern eingeleitet, der in einer einheitlichen Haltung der Länder zu den Segway-Zulassungsbedingungen münden soll. Offensichtlich wird mit allergrößter Sorgfalt für eine fundierte Verordnung gearbeitet - toll. Zu einem Ergebnis zu kommen, wäre natürlich noch besser.

Worauf können wir uns schon freuen, was steht in dem Verordnungsentwurf?  Keine Ahnung, das ist geheim. Das BMVBS schreibt mir auf meine Bitte, den Entwurf  einsehen zu dürfen, "dass die Übersendung eines Verordnungsentwurfes an Privatpersonen im Rahmen der Anhörung beteiligter Kreise nicht vorgesehen ist".

Wie schön, dass dem Ministerium aus den Verbänden zahlreiche Lobbyisten kompetente Segway-Experten beratend zur Seite stehen. Da ist es verständlich, dass die betroffenen Segway-Fahrer  nicht auch noch zu den "beteiligten Kreisen" gezählt werden. Was sind schon sechs Jahre Fahrpraxis, etliche tausend Kilometer Fahr- (und Unfall-) Erfahrung sowie die daraus (unfreiwillig) resultierenden Kenntnisse in Verkehrsrecht? Demokratie hin, Demokratie her, wenn es um Politik geht, halten mündige Bürger besser ihren Mund. Versteh ich alles, aber lesen  - warum darf ich nicht lesen?

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