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Stand: 9.2.1999

ID-BOX Foto Der folgende Beitrag erschien in der Ausgabe 5/92 der Zeitschrift "Die Benutzergruppe". Er erläutert die legitimen Anwendungsbereiche der SYSKOMP-ID-BOX aus damaliger Sicht. Viele der aufgeführten Argumente sind auch heute noch gültig. Hinzu kommt, daß Hewlett Packard den Verkauf der HP46084A ID-Module inzwischen eingestellt hat. Für eine Neu-Installation mancher älterer Software-Pakete ist die SYSKOMP-ID-BOX somit unumgänglich geworden.

Apropos unfaire Software-Sperre

von Thomas Knauf
Aufgerufen durch den Artikel "Apropos Fairer Software-Einsatz" von Prof. Hans-Jürgen Zebisch und Dipl.-Ing. Michael Seeland in Ausgabe 3/92 der Benutzergruppenzeitschrift möchte ich der Auffassung entgegentreten, die Käufer der SYSKOMP-ID-BOX hätten "nichts anderes vor, als Lizenzbestimmungen zu umgehen".

Wer Hard- und Software seines HP9000 Systems rechtmäßig erworben hat, erwartet, seine Anwendung (im gesetzlich zulässigen Rahmen) unbehindert nutzen zu können. Leider ist das nicht immer möglich. Hewlett Packard hat mit dem HP46084A ID-Modul eine Software-Sperre eingeführt, die die unlizenzierte Nutzung von Programmen unterbinden soll. Unglücklicherweise gelingt es dem HP-ID-Modul nicht, rechtmäßige und unrechtmäßige Software-Nutzung sauber voneinander zu trennen. In vielen Fällen wird auch die ordnungsgemäße Anwendung der Software ver- oder behindert. (Für den umgekehrten Fall, daß ein HP-ID-Modul die unlizenzierte Software-Nutzung ermöglicht, sind bezeichnenderweise keine Beispiele bekannt.)

Bei den HP-ID-Modulen handelt es sich um Unikate, die sich anhand einer verschlüsselten, maschinen-lesbaren Serien-Nummer voneinander unterscheiden. Jeder erworbenen Software-Lizenz muß beim Kauf ein HP46084A ID-Modul zugewiesen werden. Diese Zuordnung ist unwiderruflich, denn aus ihr ergibt sich das Codewort, das dem Kunden vom Software-Lieferanten mitgeteilt wird. Die Software fragt die Serien-Nummer des ID-Moduls ab und arbeitet nur, wenn das passende Codewort eingegeben wird. Die Abfrage kann sowohl bei der Installation der Programmdateien auf der Festplatte (z.B. beim "/etc/update" von einer CD-ROM) als auch regelmäßig während der Programmbenutzung erfolgen. Da einer Raubkopie unmöglich dasselbe ID-Modul zur Verfügung stehen kann, wird die mehrfache Nutzung einer Lizenz wirksam verhindert. Dieses Verfahren mag für den EDV-Anwender akzeptabel sein, solange nur ein einzelner Arbeitsplatz und ein einziges Programmpaket genutzt werden. (Sieht man einmal von dem Risiko ab, daß das ID-Modul durch Hardware-Defekt, Diebstahl oder Sabotage ausfällt.)

Der typische Einsatz von Workstations hat sich seit der Einführung des HP-ID-Moduls im Jahre 1985 jedoch völlig gewandelt. Einzelplätze werden zunehmend von Netzwerk-Konfigurationen verdrängt. Die Rechner werden ständig leistungsfähiger und billiger, die Hardware-Innovationszyklen kürzer. Workstations entwickeln sich von Spezial-Werkzeugen für eine bestimmte Aufgabenstellung zu Universal-Werkzeugen für eine Fülle von Anwendungen. Schließlich laufen Computer nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern auch zu Hause und unterwegs. Wie wirkt sich die HP-Software-Sperre angesichts dieser Trends aus?
 

Trend 1: Rechner-Netzwerke anstelle von Einzelplätzen

In einem Netzwerk sollte jeder Arbeitsplatz Zugriff auf alle verfügbaren Programme haben. Das bedeutet jedoch nicht, daß für jeden Rechner eine Lizenz von jedem Programm angeschafft zu werden braucht. Gemäß den Lizenzbestimmungen ist es ausreichend, wenn die Anzahl der Lizenzen der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer des Programmes entspricht.

Die Folge für ID-Modul-gesperrte Programme ist, daß jedesmal, bevor eine Anwendung auf einem neuen Arbeitsplatz gestartet werden kann, ein passendes ID-Modul gesucht werden muß. Dies muß dann von der Workstation, an der es gerade nicht gebraucht wird, abgezogen und am gewünschten Arbeitsplatz installiert werden, eine mühselige und zeitaufwendige Prozedur.

Auf diesen unhaltbaren Zustand hat HP inzwischen reagiert und mit dem "Network Licence Server" versucht, gewisse Erleichterungen zu schaffen. Das ID-Modul muß nur noch an einem zentralen Arbeitsplatz vorhanden sein, auf dem der Lizenz-Server läuft, der dann über das Netzwerk mit allen Workstations kommuniziert, um Lizenzen zuzuteilen oder zu verweigern. Dennoch bleiben eine Reihe von Problemen ungelöst:

Trend 2: Verkürzung der Hardware Innovationszyklen

In immer kürzeren Abständen werden schnellere Rechner mit zudem wesentlich besserem Preis-Leistungs-Verhältnis vorgestellt und von den Endkunden in ihre EDV-Systeme integriert. Demgegenüber ist Software in der Regel langlebiger, denn die hohen Aufwendungen für Anschaffung, Schulung und Aufbau der Datenbestände können sich nur langfristig amortisieren. So werden viele Kunden, die 1985 die erste Version der ME10 CAD-Software gekauft haben, auch heute noch mit ME10 arbeiten. Allerdings wird angesichts der Leistungsdaten moderner 60-MIPS-RISC Prozessoren kaum jemand dafür noch seine damalige HP9000/320-Maschine mit 2 MIPS und 4 MB RAM verwenden.

Viele Software-Lizenzen werden also im Laufe Ihrer Nutzungszeit (die Lizenzbestimmungen sprechen von einem "zeitlich unbegrenzten Nutzungsrecht") nacheinander auf verschiedenen Rechnern eingesetzt. Damit verbunden ist ein mehrfaches Umkonfigurieren des Systems und häufig auch eine Neuverteilung der Lizenzen auf verschiedene Rechner, z.B. um die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Maschinen besser auszuschöpfen oder um die Applikationen gleichmäßiger auf die gestiegene Anzahl von Computern zu verteilen.

Die HP-Software-Sperre verhindert aber in vielen Fällen eine sinnvolle Neuverteilung. Sind mehrere Programme an ein gemeinsames HP-ID-Modul gekoppelt, so ist eine nachträgliche Trennung der Applikationen ausgeschlossen.

Andererseits ist es unmöglich, jeder Lizenz von vornherein ein eigenes HP-ID-Modul zuzuweisen. Die HP-HIL Schnittstelle vermag nur bis zu sieben Geräte zu bedienen, was die maximale Anzahl der ID-Module begrenzt. Bei einem Arbeitsplatz mit Tastatur, Maus, Grafik-Tablett und der HP46085A Knob-Box, die allein drei HIL-Adressen belegt, verbleibt nur die Anschlußmöglichkeit für ein einziges ID-Modul. In diesem Fall müssen zwangsläufig alle Lizenzen an das eine ID-Modul gekoppelt werden (oder jeder Applikationswechsel erfordert das Umstecken der ID-Module). Wird das System später erweitert, so ist eine Verteilung der Software-Produkte auf verschiedene Rechner nicht mehr möglich.

Genausowenig kann der Anwender einzelne Lizenzen weiterverkaufen, solange er das zugehörige ID-Modul noch für andere Programmpakete benötigt.

Trend 3: Viele Anwendungen auf einer Maschine

Workstations werden zunehmend zu Universalmaschinen für eine Vielzahl von Anwendungen. Dieser Trend wird eindrucksvoll durch die X11-Fenstertechnik gefördert, die das rasche Wechseln zwischen den Applikationen erleichtert und das parallele Arbeiten in mehreren Anwendungen ermöglicht.

Aufgrund der häufigen Programmwechsel ist es in diesem Umfeld nicht mehr praktikabel, die HP-ID-Module laufend umzustöpseln.

Da nicht genügend HIL-Adressen zur Verfügung stehen, um für jedes Software-Produkt ein eigenes ID-Modul einzusetzen, müssen zwangsläufig mehrere Applikationen einem gemeinsamen Modul zugeordnet werden. Diese Verknüpfung ist unauflöslich und erweist sich als Fessel, sobald sich die Anforderungen ändern und die Lizenzen neu auf die verschiedenen Rechner verteilt werden sollen.

Schlußfolgerung

Die Beispiele haben gezeigt, daß der Software-Lizenznehmer in der rechtmäßigen Anwendung seiner ID-Modul-gesperrten Software auf vielfältige Weise behindert wird. Mit der SYSKOMP-ID-BOX steht ein ID-Modul-Clone zur Verfügung, bei dem der Anwender bis zu 24 Serien-Nummern frei wählen und über die HIL-Tastatur seines Rechners einstellen kann. Damit lassen sich alle geschilderten Beschränkungen aufheben.

Es ist völlig legitim, wenn sich die Anwender mit der SYSKOMP-ID-BOX eine Art "Zweitschlüssel" zu Ihrer Software zulegen, um Ihre Software-Nutzungsrechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Die Behauptung, damit würde nur der illegalen Software-Nutzung Vorschub geleistet, ist ähnlich abwegig wie die Auffassung, die Anfertigung von Ersatzschlüsseln durch Schlüsseldienste geschehe nur zum Zweck des Einbruchs.